Rechtsprechung
BFH, 13.03.2013 - X R 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
- openjur.de
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung - IWW
- rewis.io
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 2; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Büroorganisation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 31.03.2010 - 11 K 11289/07
- BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2013, 962
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.02.2008 - X B 95/07
Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Dabei ist zu beachten, dass die Begründungsfristen sowohl für Revisionen als auch für Nichtzulassungsbeschwerden nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehören, so dass der Prozessbevollmächtigte in diesen Fällen bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969, unter II.2.b aa, m.w.N.). - BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist - …
Auszug aus BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, eine Fristversäumnis auszuschließen, und er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für das Befolgen seiner Anordnungen Sorge trägt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, unter 2.). - BFH, 02.09.2005 - I R 117/04
Wiedereinsetzung; Erkrankung von Mitarbeitern
- BFH, 27.10.2000 - V R 16/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Der am 25. Juli 2011 gestellte Antrag auf Verlängerung der bereits am 11. Juli 2011 abgelaufenen Revisionsbegründungsfrist ist unbeachtlich, da die Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO nur auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608, unter II.4.).
- FG München, 10.07.2019 - 7 K 25/19
Organisationsverschulden des Steuerberaters bei Bearbeitung des Posteingangs …
Dagegen wird ein Verschulden von sogenannten Hilfspersonen des Bevollmächtigten, insbesondere von Kanzleiangestellten, bei der Erledigung mechanischer Tätigkeiten untergeordneter Art nicht von § 85 Abs. 2 ZPO erfasst (…Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 156. Lieferung 04.2019, § 56 FGO, Rn. 11 mit weiteren Nachweisen, unter anderem auf die Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447; vom 13. März 2013 X R 16/11, BFH/NV 2013, 962).